Infos und Hinweise

Jugendschutz


Selbstvertsändlich wird auch beim Rockfrühling auf den Jugendschutz geachtet. Dies betrifft vor allem den Aufenthalt für Jugendliche im Festzelt und den Genuss von Alkohol.

 

Dafür gelten folgende Regeln:

 

 

Aufenthalt im Festzelt

  • unter 16 Jahren: kein Einlass
  • zwischen 16 und 18 Jahren: bis 24:00 Uhr

Genuss von Alkohol

  • zwischen 16 und 18 Jahren: keine branntweinhaltigen Getränke, auch z.B. Gaißen Maß

Eine übersichtliche Darstellung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und alle notwendigen Dokumente findet ihr unter Downloads und am Ende dieser Seite.

 

Damit wir im Festzelt erkennen können, wie alt ihr seid, werdet ihr am Eingang entsprechend gekennzeichnet.

 

Solltet ihr eine Erziehungsbeauftragung dabei haben, dann dürft ihr euch zusammen mit eurem Erziehungsbeauftragten so lange im Festzelt aufhalten, wie es eure Eltern gestatten. Die Regeln für den Verzehr von Alkohol ändern sich durch eine Erziehungsbeauftragung nicht!

 

Achtung: Durch eine Änderung der Gesetzgebung darf der Veranstalter nun euren Ausweis nicht mehr bis zum Verlassen der Veranstaltung am Eingang aufbewahren. Deshalb ist es nun erforderlich eine Event-ID auszufüllen, die als Ausweisersatz bis zum Verlassen der Veranstaltung dient. Nur mit einer vollständig ausgefüllten Event-ID und Erziehungsbeauftragung kann für Minderjährige verlängerter Einlass gewährt werden. Um den Jugendschutzbestimmungen nachkommen zu können werden alle nicht abgeholten Event-ID`s der Polizei übergeben.


Erziehungsbeauftragung

Wie auch schon die letzten Jahre wird von uns wieder eine Erziehungsbeauftragung akzeptiert. Damit diese anerkannt werden kann müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein
  • die Erziehungsbeauftragung muss von einem Erziehungsberechtigten (Eltern) unterschrieben sein

 

  • ihr müsst euren Ausweis dabei haben
  • ihr müsst eine ausgefüllte Event-ID am Eingang abgeben
  • ihr solltet eine Kopie des Ausweises des Erziehungsberechtigten mitführen
  • die erziehungsbeauftragte Person (Aufpasser) muss mindestens
    21 Jahre alt sein
  • die erziehungsbeauftragte Person muss ihren Ausweis mitführen
  • ihr dürft euch nur so lange im Festzelt aufhalten wie euer Aufpasser
  • die erziehungsbeauftragte Person muss zusammen mit auch das Fest betreten. Es ist leider nicht möglich, dass einer von euch später als der andere kommt.

WICHTIG: Jeder Erwachsene ab 21 Jahren kann für maximal einen Jugendlichen die Aufsicht übernehmen.

 

Solltet ihr all das beachten, werdet ihr eine lange Partynacht haben.

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Erziehungsbeauftragung
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Formular zur Event-ID
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Flyer zum Jugendschutzgesetz
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